Nein zur Zerstörung der St. Galler Landschaft

Die Sorge der Schweizer Bevölkerung um die Landschaften, das Kulturland und die Naturräume ist alt – und die Entwicklung draussen in der Landschaft bleibt alarmierend.

1972 erliessen Bundesrat und Parlament den „Bundesbeschluss vom 17. März 1972 über dringliche Massnahmen auf dem Gebiete der Raumplanung“. Das eigentliche Raumplanungsgesetz wurde erst 1979 verabschiedet und trat am 1.1.1980 in Kraft.

Mit dem Gesetz wurde auch das neue Instrument der Richtplanung eingeführt. Diese hält fest, wie sich die Gesamtstruktur der Räume, also die Natur-, Landwirtschaft- Gewerbe- Industrie-, Siedlungs- und Erholungsräume mittel und langfristig entwickeln sollen. Damit wurde ein verbindliches Arbeits- und Führungsinstrument der exekutiven Ebene geschaffen. Obwohl Raumplanung und der haushälterische Umgang mit Boden eine gesamtschweizerische Aufgabe ist, wird der Richtplan unserem Föderalismus entsprechend kantonal erarbeitet und vom Bundesrat noch genehmigt. Dass es eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den Nachbarkantonen braucht, ist selbstredend. Der Richtplan deckt die Entwicklung von 15 Jahren ab.

Mit dem Gesetz wurde eine solide Basis für die Ordnung in der Landschaft geschaffen, aber leider bekam es zu viele Ausnahmen und es fehlten die scharfen Zähne, um die Zersiedelung wirklich zu stoppen. Es gibt wohl kaum einen Politzweig, bei dem die Allgemeininteressen so stark mit Einzelinteressen kollidieren. Ich erinnere an die Luxusvillenzonen in der Innerschweiz. So wird die Schweiz weiter zerfressen. Seit Jahren verschwindet ein Quadratmeter Grünfläche pro Sekunde – täglich rund 10 Fussballfelder – für den Bau von Gebäuden, Einkaufszentren, Parkplätzen und Strassen.

Gegen diese Entwicklung hatten die Umweltverbände bereits 2008 die Landschaftsinitiative eingereicht. Diese verlangte mehr Schutz der Landschaft und Verdichtung. Bundesrat und Parlament stellten der Initiative als indirekten Gegenvorschlag eine Revision des Raumplanungsgesetzes gegenüber. Diese nahm wichtige Anliegen zum Schutz unseres Kulturlandlandes und der Landschaft auf, damit auch die nächsten Generationen noch einen Spielraum haben. Die Umweltorganisationen zogen darauf die Initiative zurück. Die wichtigsten Änderungen in der Revision des RPG sind in Art. 15:

  • Bauzonenbedarf für 15 Jahre festlegen
  • Bauzonen reduzieren
  • Über Gemeindegrenzen hinweg abstimmen
  • Fruchtfolgefläche erhalten
  • Natur und Landschaft schonen
  • Baulandmobilisierung

Dagegen ergriff der Gewerbeverband das Referendum.

Die Frage stellt sich, wer sind die Gegner dieser vom Volk gewollten Ausrichtung? Es sind die Baulobby, der Gewerbeverband, Wirtschaftsverbänden, der Hauseigentümerverband sowie SVP und FDP, die das Referndum gegen die RPG-Revision unterstützten. Trotz heftigster Gegenwehr dieser Kreise wurde die Revision des Raumplanungsrechtes im März 2013 deutlich angenommen. Der Kanton St.Gallen stimmte der Revision mit 64% zu. Das war eine deutliche Klatsche an die Adresse der Landschaftszerstörer. Die Bevölkerung setzte damit ein klares Zeichen für den sorgfältigen Umgang mit unserer Ressource Boden und gegen die weitere Zerstörung der St.Galler Landschaft.

Mit der Annahme der Revision erhielten die Kantone den Auftrag, die Richtpläne den neuen Gegebenheiten anzupassen. Diesen Auftrag hat die St.Galler Regierung wahrgenommen und die Raumentwicklung ausgearbeitet. Die Entwicklungs- und Wachstumsmöglichkeiten für Wirtschaft und Bevölkerung sind nach unserer Beurteilung grosszügig berücksichtigt.

Den Verlierern der Abstimmung von 2013, FDP, SVP, Baumeisterverband, Gewerbeverband und IHK, geht dieser Kompromissvorschlag schon zu weit und sie haben, unterstützt von der CVP, in einer Blitz-Aktion eine Änderung des Baugesetzes durchgedrückt, welche die Kompetenz für den Richtplan kurzerhand von der Regierung zum Kantonsrat verschiebt. Ohne Vernehmlassung, ohne Konsultation. Damit sind Tür und Tor geöffnet, dass die Einzelinteressen viel höher gewichtet werden als die Allgemeininteressen. Die Abstimmung zwischen den Gemeinden und über die Kantonsgrenzen hinweg wird viel schwieriger. Der ganze Prozess wird unüberschaubar, ineffizient und schiesst am Ziel vorbei. In der Pflicht steht vor allem die CVP. Sie, die zusammen mit ihrer Bundesrätin Doris Leuthard für die Revision des Raumplanungsgesetzes eingestanden ist, muss endlich Farbe bekennen, wie wichtig ihr der Schutz von Boden und Landschaft ist. Das gilt auch für die Bauernvertreter, die mit ihrer neuesten Initiative zur Ernährungssicherheit die Forderung stellen: den Kulturlandverlust bekämpfen! Jetzt sind nicht mehr Worte gefragt, sondern Taten. Deshalb ist es wichtig, per Referendum den Entscheid des Kantonsrats zu korrigieren und die Kompetenz zum Richtplan an die Regierung zurückzugeben, wie es übrigens rund 20 andere Kantone auch machen. Nur so haben wir eine Chance, dass die haltlose Zerstörung von Landschaft und Kulturland abgewendet werden kann.