Das ist Wirtschaftshilfe – nicht Entwicklungshilfe

Mein Votum in Nationalrat am 14.12.2015

Mit dem Beitritt zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank erhofft sich die Schweiz eine Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zu China und damit Impulse für die Schweizer Wirtschaft und den Finanzplatz. Dagegen ist nicht viel einzuwenden. Investitionen in die Infrastruktur können durchaus sinnvolle Ziele einer Zusammenarbeit sein, wenn hohe soziale und ökologische Standards eingehalten werden – Dazu wird sich noch Kollege Nussbaumer äussern. Es stellt sich aber die die Frage, wie der Beitritt zu einer Bank sachgerecht finanziert werden soll.

Von der Schweiz werden für den Beitritt zur AIIB insgesamt 706.4 Millionen Dollar erwartet, davon sind 141.3 Mio. Dollar einzahlbar in 5 Tranchen. Die ersten 3 Tranchen à 28 Millionen Franken will der Bundesrat nun vollumfänglich mit Geldern aus der Entwicklungs-zusammenarbeit finanzieren. D.h. mit Entwicklungsgeldern sichern wir uns den Zugang zu einem lukrativen Markt. Das ist nicht richtig. Die Entwicklungsgelder sollen gemäss gesetzlichem Auftrag ganz klar für die Bekämpfung der Armut eingesetzt werden. Das steht beim Beitritt zur AIIB nun eindeutig nicht im Vordergrund, es ist bestenfalls eine Begleiterscheinung.

Die AIIB steht unter der klaren Führung Chinas: China ist eine aufstrebende Wirtschaftsmacht. China investiert weltweit in grosse Infrastrukturvorhaben und ist schon längst kein Entwicklungsland mehr. Das gleiche gilt für die meisten der 37 regionalen Mitgliedstaaten, nur gerade 2, Kambodscha und Nepal, gelten gemäss Weltbankdefinition als Länder mit geringem Einkommen.

Infrastrukturprojekte sind ein riesiges Geschäft und es geht hier in erster Linie um die aussenwirtschaftlichen Interessen der Schweiz. Folglich muss die Finanzierung auch aus diesem Bereich kommen. Mit dem Finanzierungsvorschlag des Bundesrats der ersten 3 Tranchen wird aber vollständig bei der Entwicklungszusammenarbeit kompensiert: 86.5 % soll die Deza aus Entwicklungszusammenarbeit, humanitärer Hilfe und Osthilfe beisteuern, 13.5 % das Seco aus der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit.

Damit werden genau die Projekte in Frage gestellt, die wir mit der APK-Delegation in Peru besucht haben und die uns beeindruckt haben: die emissionsreduzierte Ziegelbrennereien, das Tourismusföderprojekt in alter Bausubstanz oder die Wasserkorporation im Amdenhochland. Der Bundesrat betont zwar, mit den Kürzungen seien keine Programme bedroht. Aber Fakt ist: Es steht weniger Geld zur Verfügung! Die Entwicklungsprojekte sind enorm wichtig. Nur mit der Bekämpfung von Armut, dem Aufbau von Mikromärkten und zivilgesellschaftlichen Strukturen, die Stärkung der Frauen und der demokratischen Strukturen erhalten die von Armut betroffenen Menschen eine Perspektive.

Im Budget 2016 ist bereits eine Kürzung der Entwicklungshilfe vorgenommen worden, nachdem wir 2014 endlich den Betrag von 0.5 % des Bruttonationaleinkommens erreicht haben. Es steht nicht einmal noch fest, ob die Einlagen für die AIIB überhaupt als Entwicklungshilfegelder angerechnet werden können. Aber auch wenn sie von der OECD als teilzulässig erklärt werden, sollten wir darauf verzichten. Das Geld soll aus dem allgemeinen Haushalt oder im Wirtschaftsdepartement bei sinnverwandten Anliegen wie der Exportförderung oder der Standortförderung angesiedelt werden. Folgen Sie dem Minderheitsantrag und verzichten Sie auf eine Kompensation bei der Entwicklungshilfe. Besten Dank!