Grosse Erwartungen in die Asylgesetzänderung

Das ist wohl eine der ersten Asylgesetzrevisionen, bei der es nicht in erster Linie um eine Verschärfung geht, sondern um eine Beschleunigung der Verfahren zum Nutzen aller Beteiligten. Dabei müssen die Verfahren korrekt und fair verlaufen. Es darf nicht sein, dass Menschen abgewiesen würden, die Hilfe brauchen. Damit dies gelingt, ist ein unentgeltlicher Rechtsbeistand, der die Asylsuchenden durch das Verfahren begleitet, absolut notwendig.

Das Parlament hat das Asylgesetz überarbeitet, um das Asylverfahren markant zu beschleunigen. Im Durchschnitt soll es nur noch 140 Tage dauern, anstatt von über 400. Die Verfahren sollen direkt in Bundeszentren abgewickelt und rechtskräftig abgeschlossen werden. Um den Rechtsstaat trotzdem zu gewährleisten, bekommen die Asylsuchenden einen kostenlosen Rechtsbeistand. Dass dieses Verfahren auch Gefahren birgt, ist klar. Es muss sichergestellt werden, dass die Rechtsbeistände ihre Unabhängigkeit bewahren können – immerhin sind sie praktisch Staatsangestellte. Zudem werden sie pro Fall pauschal entschädigt, entgegen den Falschaussagen der SVP. Das darf nicht dazu verleiten, Fälle nicht weiterzuziehen.

Für die bessere Organisation der Abläufe werden die Asylabklärungen in einem Bundeszentrum gemacht. Der Bund sucht noch geeignete Liegenschaften, damit 5000 Plätze zur Verfügung stehen. Ins Gesetz wurde eine bei Bundesaufgaben gängige Klausel des Plangenehmigungsverfahrens aufgenommen. Damit kann der Bund bei dringenden Bundesaufgaben, bei denen keine Verhandlung zu einer Lösung geführt hat, eine Enteignung vornehmen. Das ist eine Absicherung, sollten sich in einer Notsituation keine Lösung gefunden werden. Die SVP spielt dies nun zum grossen Enteignungsvorgang auf, obwohl das Militär schon immer eine solche kennt, ohne dass es je zu nennenswerten Zwischenfällen gekommen wäre.

Die Eckwerte der Asylreform wurden von Kantonen, Städte- und Gemeindeverbände einstimmig angenommen. Die Gesetzesrevision fand eine breite Zustimmung im Parlament. Die Reform soll es ermöglichen, dass auch eine steigende Zahl von Asylsuchenden bewältigt werden kann. Gleichzeitig hat es den Vorteil, dass die Asylsuchenden schneller Gewissheit haben, ob sie in der Schweiz bleiben dürfen oder nicht. So können die Integrationsmassnahmen für die, die bleiben dürfen, rasch eingesetzt werden. Andererseits müssen die Abgewiesenen rascher wieder ausreisen.

Die SVP hat gegen diese Reform das Referendum ergriffen. Deshalb dürfen wir am 5. Juni darüber an der Urne entscheiden. Die SVP stört sich an der kostenlosen Rechtsberatung und am Plangenehmigungsverfahren. Es zeigt sich einmal mehr klar, dass diese Partei Probleme bewirtschaften will und nicht an Lösungen interessiert ist. Die Reform stellt eine markante Verbesserung der heutigen Situation für alle dar. Sagen wir am 5. Juni JA zum Gesetz für beschleunigte Asylverfahren.