Ein Nein für ein restriktiveres Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin

Vor knapp einem Jahr wurde der Verfassungsartikel über die Fortpflanzungsmedizin an der Urne angenommen. Erstes Ziel des Artikels ist es, Paaren, welche Träger einer schweren Erbkrankheit sind, zu ermöglichen, Kinder ohne diese Erbkrankheit zu bekommen. Zudem soll Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch die Chance ein Kind zu bekommen, erhöht werden. Das sind zwei Anliegen, die heute breite Unterstützung finden. Der Gesetzesartikel, so wie er vom Parlament verabschiedet wurde, geht nun jedoch deutlich weiter.

Umstritten ist vor allem das Chromosomen-Screening bei der Präimplantationsdiagnostik. Im Bundesratsvorschlag war es nur für Paare vorgesehen gewesen, die unter einer schweren Erbkrankheit leiden, das wären etwa 50 – 100 Paare jährlich. Das Gesetz setzt die Regeln nun aber sehr weit und lässt ein systematisches Screening bei allen künstlich erzeugten Embryonen zu. Damit wird eine Selektion des Erbguts vorgenommen. Das wirft die Frage auf, ab welchem Krankheitsgrad darf man ein Leben nicht mehr zulassen? Sind Eltern, die kein solches Screening vornehmen lassen verantwortungslos? Wie entwickelt sich unser Verhältnis zu Menschen mit Behinderungen? Gerade aus diesem Grund ist Procap gegen das neue Gesetz.

Der weitere Schritt in dieser Entwicklung ist die Selektion nach Wunschkriterien wie Geschlecht oder Augenfarbe, bis hin zu den sogenannten Designerbabys. Heute wäre dies nicht erlaubt. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass es bald zur Diskussion steht, denn machbar ist es schon heute. Um den leidvollen Weg der Embryoerzeugung vor allem für die Frau zu erleichtern, dürfen pro Zyklus neu statt drei Embryonen zwölf Embryonen erzeugt werden. Die überzähligen dürfen neu bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden. Welche Schäden ein tiefgefrorener Embryo davonträgt, ist bis heute nicht erforscht worden.

Die PID kann in schweren Fällen wertvolle Dienste erbringen. Es braucht aber strenge Regeln. Für mich sind diese im vorliegenden Gesetz zu weit gefasst. Nach der Ablehnung des Gesetzes jetzt an der Urne kann das Parlament rasch ein neues verabschieden, weil es auf eine gute Vorlage des Bundesrats zurückgreifen kann. Ich empfehle deshalb, das Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung am 5. Juni abzulehnen.