Damit die Renten erhalten bleiben

In Diskussionen um die Altersvorsorge2020 kommt immer wieder der Vorwurf auf, die bereits Pensionierten hätten nichts von der Revision. Das ist bei weitem nicht der Fall. Es gab Vorschläge, die bestehenden AHV-Renten nicht mehr der Teuerung oder Lohnentwicklung anzupassen, wodurch sie dauerhaft geschwächt worden wären. Dies konnte abgewendet werden, die bestehenden Renten werden nun nicht angetastet. Anders sieht es bei den noch nicht Pensionierten aus. Bei ihnen führt die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6% bei der Pensionskasse zu einschneidenden Rentenkürzungen. Der AHV-Zuschlag von 70.- Fr. bei Einzelrenten und bis 226.- Fr. bei Ehepaarrenten soll diesen Ausfall etwas kompensieren. Es ist dies die erste Erhöhung der AHV seit 42 Jahren. Finanziert wird sie durch je 0.15% Lohnprozente. Müssten Erwerbstätige mit kleinen und mittleren Einkommen und ihre Arbeitgeber diese Kompensation über die Pensionskasse erzielen, würde sie das deutlich mehr kosten, als wenn es über die AHV geschieht. Die Altersvorsorge2020 bringt Lösungen mit einem guten Kosten/Nutzen-Verhältnis für verschiedene Herausforderungen der Altersvorsorge. Deshalb braucht es ein doppeltes JA.