Freihandelsabkommen mit Georgien
Für eine offene Volkswirtschaft wie die unsere sind offene Märkte und Handel wichtig. Die wirtschaftliche Globalisierung trägt auch dazu bei, dass in zahlreichen Entwicklungs- und Schwellenländern die Armut reduziert werden kann. Es hat sich aber auch gezeigt, dass nur wenn Nachhaltigkeitsklauseln in das Wirtschaften eingebaut werden, ein allfälliger Nutzen für alle erzeugt werden kann.
Deshalb braucht es einen konsequenten Übergang vom freien Handel zum fairen Handel.
Das FHA mit Georgien entspricht weitgehend den neueren Abkommen der Efta-Staaten mit einem sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es kann auch festgestellt werden, dass die internationalen ILO-Arbeitsstandards und Umweltstandards sowie Menschenrechte im Kapitel 10 ambitioniert aufgenommen worden sind.
Es genügt nun leider nicht, wenn die Normen aufgenommen, aber nicht umgesetzt werden, bzw. es keine Rechenschaft über die Umsetzung und ihre Wirkung gibt. Zuständig für diese Überwachung ist der Gemischte Ausschuss. Gemäss Bundesrat Schneider-Ammann bestehen heute bereits Foren, in denen ein Austausch mit der Zivilgesellschaft stattfindet.
Leider müssen wir feststellen, dass wir keine Ahnung über diese Arbeit haben. Solche Foren verkommen zu reinen Plauderstunden, wenn sie nicht institutionalisiert sind, d.h. wenn die beteiligten Organisationen der Zivilgesellschaft und Vertretungen von Interessengruppen keinen Zugang zu Daten und Fakten erhalten. Und das scheint bis heute der Fall zu sein. Die Gemischten Ausschüsse fungieren als Black-Box, wie das die GPK in ihrem Bericht über die Auswirkungen von Freihandelsabkommen vom Juli 2017 festgestellt hat.
Fakt aber ist: es gibt immer mehr Skepsis gegenüber den immer komplexeren Handelsabkommen. Das zeigt sich am weltweit wachsenden Widerstand gegen die grossen Abkommen wie CETA, TTIP oder TISA. Wenn die Leute Freihandel nur als Gefährdung ihres Arbeitsplatzes und ihrer Produkte oder als Ausbeutung der Umwelt oder Missachtung ihrer Menschenrechte sehen, verfehlt er seine Wirkung und fördert den Protektionismus. Es braucht Transparenz und einen Dialog mit der Zivilgesellschaft darüber, wie die versprochenen Nachhaltigkeitskriterien umgesetzt und kontrolliert werden.
Der vorliegende Einzelantrag Friedl verlangt genau dies für das Freihandelsabkommen Georgien. Er entspricht dem bereits in der Kommission gestellten Antrag, wurde aber aufgrund der Diskussion in der Kommission noch etwas weiterentwickelt. Die SP will keine Neuverhandlung des Abkommens. Das Anliegen nach mehr Einbezug der Zivilgesellschaft soll in den Bundesbeschluss aufgenommen werden und für die Schweiz gelten. Das Ziel ist logischerweise, dass dieser Passus in die künftigen Abkommen aufgenommen wird und die EFTA ein solides Nachhaltigkeits-Monitoring entwickelt.
Die SP-Fraktion unterstützt diesen Einzelantrag.
Wie die Kommission und der Ständerat lehnen wir die Delegationsnorm an das Parlament in Art. 2 ab. Wir finden es nicht richtig, dass jetzt verknüpft mit dem Georgienabkommen die Referendumsfähigkeit von künftigen Abkommen gestrichen werden soll. Die politische Beurteilung eines Freihandelsabkommen fällt je nach Partnerland unterschiedlich aus. Es gibt mit jedem Land andere Schwerpunkte zu verhandeln, die andere rote Linien verlangen.
Die SP-Fraktion unterstützt in Art. 3 die Minderheit Nidegger und folgt damit dem Ständerat, der das Freihandelsabkommen dem fakultativen Referendum unterstellen will, wie das gemäss Verfassung auch vorgesehen ist.
Die SP-Fraktion wird dem FHA nur dann zustimmen, wenn sichergestellt ist, dass die zivilgesellschaftlichen Akteure in einen Dialog über die Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien miteinbezogen werden. Ist dies nicht der Fall, werden wir uns bei der Gesamtabstimmung der Stimme enthalten.