Wieviel Entwicklungszusammenarbeit soll sich die Schweiz leisten?
Diese Frage diskutierte ich mit Nationalrat Roland Büchel diese Woche in SRF 4 News. Wer den Beitrag verpasst hat, kann ihn hier nachhören:
Dazu meine Rede im Nationalrat zur Internationalen Entwicklungszusammenarbeit:
Ich spreche zu zwei Minderheitsanträgen. Zuerst zu den Krediten: Wir sprechen heute über die Kredite für humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Friedensförderung und menschliche Sicherheit. Die Schweiz leistet, das wird international anerkannt, eine sehr gute Arbeit in all diesen Bereichen. Es gehört zur schweizerischen Tradition, dass wir in diesen Gebieten stark sind. Das ist eben auch im Interesse der Schweiz. Mit unserer globalisierten Wirtschaft sind wir auf eine stabile Welt angewiesen. Wir wollen die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 erreichen, weil auch sie Stabilität bringen. Wir sind auf eine stabile Welt angewiesen.
Es gibt auch neue Herausforderungen. Wir haben es heute schon ein paarmal gehört. Es sind dies die Biodiversitätsverluste, der Klimawandel oder, jetzt neu, Pandemien. Nur gemeinsam sind sie international bewältigbar. Es braucht eine grössere Widerstandsfähigkeit der verschiedenen Gesellschaften gegenüber diesen Herausforderungen. Da wollen wir mit unserer Entwicklungszusammenarbeit, mit unserer humanitären Hilfe und mit den Instrumenten der internationalen Zusammenarbeit ansetzen.
Wir werden von der Corona-Krise herausgefordert. Herr Grüter hat vorhin gesagt, dass unsere Verantwortung hier in der Schweiz liege. Ja, Herr Grüter, das stimmt – aber wir können das nicht in der Schweiz alleine lösen. Deshalb haben wir die internationale Zusammenarbeit. Das Parlament hat schon 2011 gefordert, dass man endlich 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens anvisieren müsse, da das ein angemessener Beitrag wäre. Es ist international anerkannt, dass man auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens gehen sollte. Es gibt Länder – wir haben es schon gehört – wie Schweden, Norwegen, Luxemburg oder Grossbritannien, die diesen Wert bereits erreichen oder gar übertreffen. Auch die Schweiz kann das tun.
Nun gibt es aus der Finanzkommission und der APK Anträge, die fordern, dass diese 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens bis ins Jahr 2024 erreicht werden sollen. Wir wollen das anstreben, Schritt für Schritt, nicht auf einmal. Denn auch wir wissen, dass man nicht von null auf ganz viel gehen kann. Vielmehr muss man gute Projekte haben. Deshalb sollten wir schrittweise auf diese 0,7 Prozent gehen, was einem Rahmenkredit von 15,4 Milliarden Franken entsprechen würde.
Die Schweiz kann nicht einfach alle Herausforderungen selber bewältigen. Es gibt solche, die wir nur international bewältigen können. Deshalb ist die internationale Zusammenarbeit so wichtig, deshalb sollten wir jetzt den Schritt wagen, auf diese 0,7 Prozent hinzuarbeiten.
Der zweite Antrag, den ich vertrete, betrifft den Bundesbeschluss 4 Artikel 1a. Hier geht es um eine Rahmenbedingung zum Instrument der Budgethilfe. Einer der vier thematischen Schwerpunkte in der bundesrätlichen Botschaft ist der Klimawandel. Es gibt immer noch Länder, die in hohem Masse fossile Energieträger subventionieren. Das soll jetzt schrittweise abgebaut werden, weil das für die Klimapolitik total kontraproduktiv ist. Es braucht nachhaltige Lösungen, die von Gas, Öl und Kohle wegführen. Die Formulierung, die ich gewählt habe, ist bewusst offen und verzichtet auf konkrete Auflagen. Es ist mir bewusst, dass ein Zurückfahren der Subventionen für die fossilen Energien nicht von heute auf morgen stattfinden kann. Gerade die arme Bevölkerung wäre davon zu stark betroffen. Aber es soll ein Weg vorgeschlagen oder gemeinsam erarbeitet werden, der in diese Richtung geht. Damit kann ein langfristiger Nutzen der Budgethilfe erreicht werden. Gegen den Klimawandel braucht es konkrete Massnahmen. Die Auswirkungen spüren wir heute schon genug.