Nein zum Jagdgesetz

Im Abstimmungskampf muss alles herhalten: Plötzlich werden die Mutterkühe aggressiv gegen die Menschen, weil es Wölfe in der Umgebung gibt. Fakt ist, es gibt keine belegbaren Beweise dazu. Auch in wolfsfreien Regionen sind Wandernde in brenzlige Situationen mit Mutterkühen gekommen. Die Befürworter des Jagdgesetzes wollen ablenken. Ablenken davon, dass bei der Revision des Jagd- und Schutzgesetzes der Schutzaspekt völlig gelitten hat. Mit der Revision wurde eine neue Kategorie geschaffen: regulierbare geschützte Arten, es sind Steinbock und Wolf. Die Kantone dürfen neu beim Wolf präventiv Abschüsse vornehmen, ohne dass vorgängig irgendein Schaden entstanden ist. Der Bundesrat erhält zudem die Kompetenz weitere geschützte Arten als «regulierbar» zu erklären. Das kann Luchs, Biber, Graureiher, Fischotter, Schwan etc. treffen – jede Art, die in der menschlichen Beurteilung unerwünschte Schäden anrichtet.

Es ist ja bereits heute möglich, Wildtiere zu regulieren, auch den Wolf. Letztes Jahr wurden mit einer Bewilligung des Bundes 3 Jungtiere aus dem Beverin-Rudel abgeschossen. Im Thurgau wurde im Frühling ein Wolf erlegt, der sich nicht mehr artgerecht verhielt, weil er krank war. Die Abschusskompetenz bei geschützten Arten liegt bis heute beim Bund. Das ist gut so, denn der Artenschutz ist Bundesaufgabe. Es macht keinen Sinn, 26 verschiedene Vorgehensweisen zu haben. Die Wildtiere kennen keine Kantonsgrenzen, ihre Lebensräume auch nicht. Das Zusammenleben ist nicht immer Konflikt frei. Deshalb sind Abgeltungen für Präventionsmassnahmen und für Schäden angebracht. Es gibt aber auch einen grossen Nutzen von Wolf und Luchs. Durch ihre Anwesenheit verteilt sich das Wild im Wald, was zu deutlich weniger Verbissschäden führt. Wir müssen Verantwortung für unsere einheimische Artenvielfalt übernehmen. Dieses Gesetz macht dies zu wenig und muss abgelehnt werden. Damit ist der Weg frei für eine bessere Revision mit klarer Kompetenzteilung: Artenschutz beim Bund, Regulation beim Kanton. Deshalb NEIN zum Jagdgesetz am 27. September.