Nur die Schweiz kennt keine Sorgfaltspflicht im Ausland

Wussten Sie, dass die Schweiz das einzige Land in Europa ist, das keinerlei gesetzliche Regelungen für eine menschenrechtliche oder eine ökologische Sorgfaltspflicht ihrer internationalen Konzerne im Bereich ihrer Aktivitäten im Ausland kennt? Da stimmt doch etwas nicht, da besteht Handlungsbedarf, vor allem auch deshalb, weil Schweizer Konzerne und ihre Subunternehmen wegen Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen immer wieder in die Schlagzeilen kommen. „Glencore attackiert indigene Bäuerinnen“ titelte der „Blick“ im Januar, „Bauern in Liberia vertrieben – Rohstoffkonzern Socfin in der Kritik“ lautete die Schlagzeile des Schweizer Fernsehens, „Menschenrechtsverletzungen in Marokko holen Schweizer Düngerhändler ein“ titelte Anfang Juni der „Tages-Anzeiger“, um nur drei von vielen Beispielen zu nennen. Wie kann es sein, dass man geschäften und sich der Verantwortung seines Handelns einfach entziehen kann?

Die Konzernverantwortungs-Initiative hat die Frage über diese Unrechtmässigkeit aufgenommen und verlangt die Einhaltung der Menschenrechte und die Einhaltung der Umweltstandards sowie Sorgfaltsprüfungen und Verfahren zur Klage und Schuldsprechung. Es geht um die Verantwortung der Unternehmen aus reichen Ländern gegenüber der Bevölkerung, der Umwelt, der Biodiversität in den ärmeren Ländern. In Frankreich geht die Regierung noch weiter als wir in der Schweiz. Andere Länder ziehen schrittweise nach, wie zum Beispiel die Niederlande, die dieses Jahr ein Sorgfaltsgesetz bezüglich Kinderarbeit verabschiedet haben und weitere Sorgfaltsprüfungen in Bezug auf alle Menschenrechte diskutieren.

Erinnern wir uns an die humanitäre Tradition der Schweiz, auf die wir so stolz sind: Diese verlangt doch, dass wir von unseren Firmen Sorgfaltsprüfungen verlangen und den Geschädigten die Möglichkeit der Klage einräumen. Sagen wir Ja zur Konzernverantwortungs-Initiative am 29. November.