Abstimmungen 25. September

Am 25. September wird in der Schweiz unter anderem über die Verrechnungssteuer abgestimmt. Von der Vorlage profitieren einzig 200 Grosskonzerne und ausländische Milliardäre. Dagegen muss sich die Schweizerische Stimmbevölkerung mit einem klaren NEIN wehren.

Steuerhinterziehung verhindern

Die Verrechnungssteuer hat in unserem Steuersystem eine wichtige Funktion zur Verhinderung von Steuerhinterziehung. Indem der Staat eine Verrechnungssteuer von 35 % auf Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen und Dividenden erhebt, wird kontrolliert, ob Vermögen und Einnahmen aus den Kapitalmärkten ordnungsgemäss deklariert werden. Wer seine Einkünfte korrekt versteuert, erhält die Verrechnungssteuer vollumfänglich zurück. 

Der Finanzplatzlobby ist dies ein Dorn im Auge. Sie erhofft sich, dass mit der Abschaffung der Verrechnungssteuer für neue inländische Obligationen der Finanzplatz weiter belebt werden kann. 

Aber brauchen wir das? Sollen wir dafür ein wichtiges Instrument in der Bekämpfung der Steuerhinterziehung opfern? 

Die Abschaffung der Verrechnungssteuer bringt Millionen von Steuerausfällen. Der Bundesrat ging, basierend auf einem extrem tiefen Zinsniveau, von Ausfällen von jährlich 215-275 Millionen aus. Bei den heutigen Zinssätzen belaufen sich die Steuerausfälle auf jährlich 600-800 Millionen. Als Vergleich: Dies ist in etwa so viel Geld wie der Kanton Graubünden jährlich für Bildung ausgibt. Dabei profitieren von den Steuerausfällen vor allem Investierende aus dem Ausland. Denn rund eine halbe Milliarde Franken fliesst direkt ins Ausland ab an Personen, welche ihre Einkünfte nicht deklarieren wollen. Die Steuerausfälle müssen von anderen getragen werden, von den normalen Steuerzahlenden und den KMU. 

Attraktiv ist die Abschaffung nur gerade für rund 200 Grosskonzerne, das sind 0.03 % aller Unternehmen in der Schweiz. Das bedeutet, die restlichen 599’600 KMU haben nichts davon. 

Diese Vorlage ist einmal mehr eine Attacke der Finanzlobby auf die bewährten Steuerinstrumente, um sich Steuerprivilegien zu verschaffen. Da kann nur die Bevölkerung korrigieren, mit einem NEIN zur Teilabschaffung der Verrechnungssteuer und damit einem NEIN zur Steuerhinterziehung.