Gute Löhne dank den flankierenden Massnahmen
Am 27. September 2020 kommt es zur wichtigsten Abstimmung dieses Jahres: die Kündigungsinitiative. Sie verlangt eine Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU. De facto führt dies wegen der Guillotinen-Klausel zum Wegfall sämtlicher Bilateralen I Verträge mit der EU. Als vordergründige Motivation für die Initiative geben die Initianten die Bekämpfung der Zuwanderung in die Schweiz an. Viele Menschen würden in die Schweiz einwandern, um von unserer Sozialhilfe zu profitieren. Doch was ist an diesem Argument? Die Personenfreizügigkeit erlaubt die Einwanderung nur für Personen, die in der Schweiz eine Stelle haben oder genügend finanzielle Mittel vorweisen können und bei einer Krankenkasse versichert sind. Personen ohne Stelle oder Vermögen dürfen auch heute nicht einwandern. SozialhilfeempfängerInnen können also mit der Personenfreizügigkeit nicht in die Schweiz einwandern.
Aber eines ist auch klar: Die Personenfreizügigkeit funktioniert heute nur wegen den flankierenden Massnahmen. Diese führen dazu, dass es zu keinem Lohndumping kommt. Früher, als noch das Saisonier-Statut galt, gab es die flankierenden Massnahmen nicht. Die jungen ArbeiterInnen wurden teilweise jedes Jahr ausgewechselt, um die Löhne tief zu halten. Damit kommen die Löhne aller unter Druck. Der Wegfall der Personenfreizügigkeit führt kaum zu weniger Einwanderung, da die Wirtschaft weiter Arbeitskräfte nachfragen wird und der Bund den Branchen genug hohe Kontingente zusprechen wird. Der Kampf um die richtige Anzahl an zugelassenen ausländischen Arbeitskräften in jeder Branche ist jedoch vorprogrammiert.
Es ist wichtig, die Personenfreizügigkeit mit den flankierenden Massnahmen zu schützen und die damit verbundenen Bilateralen Abkommen zu erhalten. Dazu braucht es ein klares Nein an der Urne.